4. Oktober 1528 - Braunau erwirbt den Stadtbach

Am 4. Oktober 1528 verkauften Wilhelm und Ludwig, Pfalzgrafen bei Rhein und Herzöge von Ober- und Niederbayern an Bürgermeister, Räte und Gemeinde der Stadt Braunau, das Möslbrunnenköck (Quellbrunnen) und Wasserfluss, welcher im Lachwald oberhalb Erlach gegen die lange Reitgasse hin entspringt. Der Wasserfluss zieht sich von Mulach-Erlach in Richtung Braunau, durch Wiesen bis zum Haselbacher Falltor und dann in die Stadt Braunau hinein.

Die Braunauer durften das Wasser des Stadtbachs zur gemeinen Notdurft in die Stadt leiten und wie von altersher nutzen, mussten dafür aber bis zum Falltor von Haselbach für die Sauberhaltung des Bachbettes sorgen. Außerdem musste die Stadt Braunau die Viehtränke erlauben und durfte auf dem Haselbachfeld weder Staudamm noch Hochwiese errichten.

Die Stadtkammer entrichtete zur Überwachung dieser herzöglichen Auflagen dem fürstlichen Forstmeister eine jährliche Gilt. Weiters war es der Stadt Braunau nicht erlaubt ohne Wissen des Forstmeisters Stadtbachwasser weiterzuverkaufen.

Mit der Ausfertigung der Kaufurkunde am 4. Oktober 1528 hatte die Stadt am Inn das Wasser des gesamten Quellgebietes südlich von Braunau erworben.

Soweit der Inhalt der Original Kaufurkunde vom 4. Oktober 1528, die sich sich im Stadtarchiv Braunau befindet.

Abbildung: colorierter Stich der Festung Braunau anno 1646 (Stadtarchiv Braunau am Inn)